Dienstag, 1. Juli 2014

Wasser ist nicht gleich Wasser



Wasser ist längst nicht gleich Wasser. Der Verband Deutscher Mineralbrunnen unterscheidet fünf Gattungen. Dabei kommt es nicht nur auf die Quelle an, eine Sorte unterliegt sogar dem Arzneimittelgesetz.

Natürliches Mineralwasser:
Das stammt aus einer unterirdischen, amtlich anerkannten Mineralquelle und schwankt kaum in der Zusammensetzung. Es darf nur am Quellort abgefüllt und darf nur in engen Grenzen behandelt werden. In der mineralischen Zusammensetzung unterscheiden sich die mehr als 500 deutschen Mineralwässer deutlich. Auch die Discounter erfüllen mit ihren Mineralwassern die gesetzlichen Vorgaben.

Heilwasser:
Das unterliegt dem Arzneimittelgesetz. Zusätzlich zu den Anforderungen an ein Mineralwasser müssen wissenschaftliche Untersuchungen seine vorbeugende, lindernde oder heilende Wirkung belegen.

Quellwasser:
Das stammt ebenfalls aus unterirdischen Quellen, muss aber nicht amtlich anerkannt sein.

Tafelwasser:
Das darf aus verschiedenen Wasserarten industriell zusammengemischt werden. Die Zugabe von Mineralstoffen und Kohlensäure ist erlaubt. Oftmals wird zuvor das örtliche Trinkwasser demineralisiert, um dann mit definierten Zugaben einen einheitlichen Geschmack zu erzielen.

Trink- und Leitungswasser:
Das ist in Deutschland meist eine Mischung aus Grund- und Oberflächenwasser zum Beispiel aus Seen oder Talsperren. Es darf gegebenenfalls aufbereitet werden und unterliegt strengen Kontrollvorschriften nach der Trinkwasserverordnung.

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